Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Baltic Soul Weekender im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Einleitung

Die KJ Projects GmbH (KJP GmbH) bietet auf diesen Internetseiten und in ihrem telefonischen Kartenservice vorwiegend Eintrittskarten für Konzerte und andere Veranstaltungen an, bei denen sie selbst Veranstalter ist.  Für alle Bestellungen, die die Lieferung von Tickets und Merchandisingartikel betreffen, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der KJP GmbH. Für die Richtigkeit der Daten auf den Internetseiten der KJP GmbH wird keine Gewähr übernommen. 

A. Vertragsschluss

Durch Klicken des Kunden auf das Feld "jetzt zahlungspflichtig bestellen" unterbreitet der Kunde der KJP GmbH ein Angebot zum Vertragsabschluss. Erst mit der Bestätigung per E-Mail durch die KJP GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der KJP GmbH zustande. Durch den Erwerb von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem Veranstalter - vorwiegend der KJP GmbH - zustande. Sofern die KJP GmbH nicht selbst Veranstalter ist, vermittelt sie nur namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag. Es gelten für diese rechtlichen Beziehungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des dortigen Veranstalters. 

B. Zahlung

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Eintrittspreises an die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG (Seestraße 1, 23758 Weissenhäuser Strand).

C. Widerrufs- und Rückgaberechte

Nach Maßgabe der nachstehenden gesetzlichen Regelungen im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher nicht oder kann vorzeitig erlöschen. Die gesetzliche Regelung lautet wie folgt: 

Ȥ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Satz 2 BGB

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

9.

vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

(Satz 2)

Die Ausnahme nach Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.« 

Nach der gesetzlichen Regelung besteht deswegen gegenüber der KJ Projects GmbH für Verbraucher kein Widerrufsrecht, soweit die KJ Projects GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung bietet, was insbesondere betreffend Eintrittskarten für Veranstaltungen der KJ Projects GmbH der Fall ist. Deswegen ist jede Bestellung von Eintrittskarten bei der KJ Projects GmbH verbindlich, sodass der Besteller verpflichtet ist, die bestellten Eintrittskarten abzunehmen und zu bezahlen.

D. Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung und Ausschluss 

Die bezahlte Eintrittskarte berechtigt nur die Person, die diese Eintrittskarte besitzt - unter Vorlage der Karte - zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung. 
Nur wenn die KJP GmbH zustimmt ist der Kunde berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich des Besuchsrechtes der Veranstaltung an einen Dritten zu übertragen. Die KJP GmbH erteilt diese Zustimmung unter den Einschränkungen der folgenden Ziffern 2a und 2b. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der KJP GmbH kann nur als Ganzes auf einen Dritten übertragen werden. Im Falle der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten wird der Dritte Vertragspartner der KJP GmbH. Sofern der Kunde seine Eintrittskarte an einen Dritten veräußert, ist er verpflichtet, auf die AGB von KJP GmbH hinzuweisen. Bei folgenden Sachverhalten - Ziffer 2.a. und 2.b. -  stimmt die KJP GmbH der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte nicht  zu: Sofern der Wiederverkaufspreis des Kunden an den Dritten den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Preis um mehr als 10% übersteigt; 
Bei gewerblicher und/oder kommerzieller Veräußerung der Eintrittskarte durch den Kunden und/oder bei Veräußerung der Eintrittskarte über Auktionen oder Tauschbörsen; 
Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Anfordern der KJP GmbH, ihr Name und Anschrift des Dritten zu nennen, an den die Eintrittskarte vom Kunden veräußert worden ist.
E. Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf Veranstaltungen

1.    Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft geführt. Auf Grundlage verschiedener Allgemeinverfügungen und Veranstaltungsverbote mussten viele Veranstaltungen abgesagt werden.

Die KJP GmbH hat sich entschlossen, auch während der COVID-19-Pandemie Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. Dabei weist die KJP GmbH darauf hin, dass die Lage äußerst dynamisch ist und sich täglich ändern kann. Die KJP GmbH weiß nicht, wie das Infektionsgeschehen zum jeweiligen Veranstaltungsdatum aussehen wird, ist jedoch bemüht, einen an die konkrete Situation anpassten Veranstaltungsablauf zu ermöglichen.

2.    Mit Vertragsschluss und Bestätigung dieser AGB erklärt sich der Kunde insoweit bereit, an einer pandemiegerechten Veranstaltungsdurchführung teilzunehmen und mitzuwirken. Für ihre Veranstaltungen hat die KJP GmbH jeweils ein Hygienekonzept entwickelt, das die behördlichen Anforderungen an Veranstaltungen umsetzt. Dies beinhaltet besondere Maßnahmen zum Schutz aller Besucher, Künstler, Mitarbeiter am Veranstaltungsort und sonstiger mitwirkender Dritter und umfasst insbesondere Hygiene- und Abstandsregelungen. Der Kunde erkennt an, dass er sich diesen Maßnahmen unterwerfen muss, um Zutritt zu der Veranstaltung zu erhalten. Der Kunde weiß, dass die jew. Veranstaltung mit Einschränkungen einhergehen kann und von daher ggf. anders aussehen und ablaufen wird, als er es gewohnt ist.

3.    Der Besuch einer Veranstaltung ist ausschließlich Gästen vorbehalten, die nicht an COVID-19 erkrankt sind. Der Kunde versichert mit dem Besuch einer Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, am Veranstaltungsdatum nicht mit dem Sars-Cov2-Virus infiziert zu sein und keine COVID-19-Symptome (insbesondere Fieber, trockener Husten und Atemprobleme) aufzuweisen. Der Besuch einer Veranstaltung erfolgt im Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit dem Sars-Cov2-Virus im Übrigen auf eigenes gesundheitliches Risiko.

4.    Die KJP GmbH bemüht sich, ihre Veranstaltungen auch unter widrigen Umständen durchzuführen. Allerdings kann es aufgrund der COVID-19-Pandemie passieren, dass ein Konzert insgesamt durch die KJP GmbH, eine Behörde oder ein Gericht abgesagt bzw. abgebrochen werden muss oder nicht stattfinden kann.  Im Fall einer Absage einer Veranstaltung bemüht sich die KJP GmbH um eine Nachholung. Die vom Kunden erworbenen Tickets erhalten für den Nachholtermin ihre Gültigkeit. Alternativ erstattet die KJP GmbH dem Kunden, auf dessen Namen die Buchung bei KJP GmbH getätigt wurde, auf Wunsch den Ticketpreis für eine abgesagte Veranstaltung zurück.

5.    Die Anzahl der im Vorverkauf abgegebenen Tickets richtet sich nach der erlaubten Kapazität des Veranstaltungsortes gem. der zum Vorverkaufsstart geltenden Allgemeinverfügung. Sollte sich das Infektionsgeschehen erhöhen, eine neue Allgemeinverfügung gelten oder andere behördliche oder gerichtliche Vorgaben eine Reduzierung der Kapazität erfordern, ist die KJP GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.    Die KJP GmbH bittet den Kunden, sich genau zu überlegen, welche Ausgaben er im Zusammenhang mit einem Veranstaltungsbesuch tätigt und, ob er während der COVID-19-Pandemie für eine Veranstaltung in eine andere Stadt fahren muss. Der Kunde erkennt an, dass etwaige Übernachtungs- und Reisebuchungen im Wissen um die COVID-19-pandemiebedingten Unwägbarkeiten auf eigenes Risiko und eigene Kosten erfolgen.

7.    Mit Vertragsschluss und Bestätigung dieser AGB ist sich der Kunde der besonderen Situation durch die COVID-19-Pandemie bewusst. Er erwirbt Tickets für Veranstaltungen im Wissen um die damit verbundenen Risiken für die Durchführung der Veranstaltung und verzichtet insoweit auf die Geltendmachung etwaiger Rückvergütungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche gegen die KJP GmbH, insbesondere im Hinblick auf COVID-19-Pandemie-bedingte

Einschränkungen während der Veranstaltung durch Hygiene- und Abstandsregelungen (z.B. wegen ggf. erforderlicher Bestuhlung, Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, Kapazitätsbegrenzungen, Warteschlangen und vergleichbarer Einschränkungen)
Abbruch/Absage einer Veranstaltung (bezüglich der Rückvergütung bei einer Veranstaltungsabsage verweist die KJP GmbH auf Ziffer E, 4., letzter Satz)
Reise- und Übernachtungskosten
F. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung

Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (›OS-Plattform‹) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Unsere E-Mailadresse finden Sie auch in unserem Impressum; sie lautet: moin@kj-projects.com

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren der europäischen Kommission bzw. nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

G. Datenschutz und Datenverarbeitung 

Die KJP GmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die KJP GmbH ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Abwicklung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Es gilt die Datenschutzerklärung der KJP GmbH.   

H. Schlussklauseln 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann ist.

Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Dieses gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.